Innovation bei Lampen

Unsere Dienstleistung für Sie

Marken, Patente und Designs mit Unterstützung durch einen Patentanwalt anmelden und durchsetzen

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes. Dies schließt die Anmeldung und Pflege der Schutzrechte über deren gesamten Lebenszyklus ein, wie auch rechtliche Aspekte der Arbeitnehmererfindungen (Vergütung durch den Arbeitgeber) sowie Lizenzvertragsrecht.

Wir beraten Sie

Patentanwälte

Patentanwalt und Diplom-Chemiker Dr. rer. nat. Stephan Wenzel

Dr. rer. nat. Stephan Wenzel

Patentanwalt und Diplom-Chemiker

HUMBOLDT®-Patent

Dr. Stephan Wenzel

Patentanwaltskanzlei

 +49-30 / 200 5918- 0

Anwälte und Kooperationspartner

Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Dr. jur. Kai Zapfe

Dr. jur. Kai Zapfe

Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

ZAPFE LEGAL

Dr. Kai Zapfe

Rechtsanwaltskanzlei

Patentanwalt und Diplom-Braumeister Dr. Ing. Klaus Castell

Dr. Ing. Klaus Castell

Patentanwalt und Diplom-Braumeister

Liermann-Castell

Dr. Klaus Castell

Patentanwaltskanzlei

HUMBOLDT®-Patent – Ihre Patentanwälte in Berlin

HUMBOLDT®-Patent ist eine seit 1967 bestehende Berliner Patentanwaltskanzlei, die im Jahr 2010 von Patentanwalt Dr. Stephan Wenzel übernommen wurde. Seit fast 50 Jahren betreuen wir inländische und ausländische Mandate zur Vertretung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München und Berlin, vor dem Europäischen Patentamt (EPA) in München, Den Haag (Niederlande) und Berlin, sowie vor der World Intellectual Property Organisation (WIPO) in Genf (Schweiz). Des Weiteren vertreten wir Mandate aus ganz Europa vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO, vormals HABM – Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) zur  Erlangung von Europäischen Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmustern. Patentanwalt Dr. Stephan Wenzel und seine Kollegen pflegen in der heutigen Bürogemeinschaft Kontakte zu einem größeren Netzwerk von ausländischen Korrespondenzanwälten, über die sie Deutsche und Europäische Mandate im Ausland vertreten und umgekehrt.

Wir schützen geistiges Eigentum

Patentanwalt Dr. Stephan Wenzel und seine Kollegen unterstützt Sie bei der Anmeldung von Deutschen Schutzrechten, Europäischen Schutzrechten, Internationalen und ausländischen, nationalen Schutzrechten, nämlich Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs zum Schutz Ihres geistigen Eigentums. Hierzu werden Sie vonPatentanwalt Dr. Stephan Wenzel und deren Kollegen durch das Dickicht von Fristen, Gebühren und den notwendigen Dialogen mit den zuständigen Ämtern für gewerblichen Rechtsschutz bis zur Erteilung der Schutzrechte geführt. Die Mitarbeiter der Patentanwaltskanzlei HUMBOLDT®-Patent übernehmen für Sie die Pflege und Aufrechterhaltung von Schutzrechten durch Übermittlung der Jahres-, Verlängerungs- und Aufrechterhaltungsgebühren, sowie durch Führen von Benutzungsnachweisen.

Wir setzen Schutzrechte durch

Patentanwalt Dr. Stephan Wenzel arbeitet eng zusammen mit Fachanwälten für gewerblichen Rechtsschutz. Sie bieten Ihnen die gerichtliche Durchsetzung von Schutzrechten, wie Patente, Marken, Designs und Gebrauchsmuster, an und führen auch Angriffe auf fremde Schutzrechte durch. Die Durchsetzung von Schutzrechten schließt Abmahnungen, gerichtliche Anträge auf einstweilige Verfügungen sowie Marken- und Patentverletzungsklagen ein. Die typische Arbeitsteilung zwischen Patentanwälten und Fachanwälten besteht in der Abdeckung der technisch-fachlichen Thematiken und der prozessualen Thematiken vor Gericht, die bei der Durchsetzung von Schutzrechten zu beachten sind.

Unsere Veröffentlichungen

Wir haben eine Meinung

Wir positionieren uns

Bei HUMBOLDT®-Patent kümmern wir uns nicht nur um die Anmeldung und Durchsetzung von Schutzrechten, sondern wir bilden uns auch Meinungen zu wissenschaftlichen und juristischen Themen. Lesen Sie hierzu unsere Liste von Veröffentlichungen.

Olanzapin macht aus dem Patent ein Gebrauchsmuster

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Unsere Aufgabe

Wir schützen Ihr geistiges Eigentum

 

Patente

Zum Schutz Ihrer technischen Erfindungen und Ideen für neue technische Verfahren vor Nachahmungen durch Dritte unterstützen wir Sie bei der Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmustern für Ihr geistiges Eigentum.

 

Marken

Zum Erhalt des guten Rufes Ihrer Marke auf Ihren Produkten und für Ihre Dienstleistungen, die Sie mit Ihrem Namen anbieten, übernehmen wir die Anmeldung von Marken und Gütezeichen und führen auch Widersprüche durch.

 

Designs

Zur Vermeidung von Kopien  der Designs Ihrer Produkte durch Dritte führen wir für Sie Anmeldung von  Designs durch und vertreten Ihre  Interessen gegenüber Deutschen, Europäischen und internationalen Patentbehörden.

 

Lizenzen

Bei der Vergabe von Lizenzen und auch bei der Verhandlung und bei Vergleichen bei einer möglichen Verletzung unterstützen wir Sie beim Entwurf von Verträgen über Lizenzen und helfen, Fallen zu vermeiden.

Wer etwas allen vorgedacht, wird jahrelang erst ausgelacht. 

Begreift man die Erfindung endlich, so nennt sie jeder selbstverständlich.

Frei nach Wilhelm Jensen, deutscher Lyriker, Schriftsteller und Journalist

Technik & Recht

Patente zeigen Ihre Kompetenz

Haben Sie eine Erfindung gemacht oder wurde in Ihrem Unternehmen eine schützenswerte Innovation erfunden?

Nutzen Sie unser Angebot einer Erstberatung.

Mit einem Patent in Deutschland, Europa oder mit einer weltweiten PCT-Anmeldung, die Ihnen erlaubt, erst nach 30 Monaten nach dem Anmeldetag zu entscheiden, in welchen Ländern Sie tatsächlich Schutz für Ihre Innovation beantragen wollen, dann können wir Ihnen helfen.
Nutzen Sie unser Netzwerk von internationalen Patentanwälten, um Erfindungen nicht nur in Deutschland und Europa zu schützen, sondern auch in den USA, Japan, Australien und auch in China.
Die internationale PCT-Anmeldung erlaubt es Ihnen wie bei einem Optionsrecht, Ihre Patentanmeldung später in über 140 Ländern der Erde anzumelden.
Der Patentschutz wirkt wie ein Privileg, nämlich Sie oder Ihr Unternehmen dazu berechtigt ist, die Erfindung im Rahmen des Gesetzes zu nutzen. Darüber hinaus ist es Ihnen als Patentinhaber gestattet, einzeln durch eine Lizenzvergabe zu entscheiden, wer noch außer Ihnen die Erfindung nutzen darf.
In Deutschland und in Europa ist es zulässig, ein Patent nur für den Zweck der Lizenzvergabe anzumelden zu halten. Nutzen Sie Ihr Potenzial in Ihrem Unternehmen, melden Sie Ihre Innovationen zum Patent an, auch solche, die in Ihrem Unternehmen nicht genutzt werden, um mit der Lizenzvergabe Ihre Kompetenz und Ihr Innovationspotenzial in bares Geld zu verwandeln. Lassen Sie sich durch uns beraten oder erfahren Sie hier, was Sie beachten müssen, wenn Sie ein Patent anmelden.

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Ruf & Recht

Marken sind Ihre Reputation

Erbringen Sie Dienstleistungen unter einem Namen, unter dem Sie mit Ihrer Dienstleistung in Ihrem Markt inzwischen bekannt geworden sind?

Nutzen Sie unser Angebot einer Erstberatung.

Bieten Sie ein Produkt an, das ursprünglich einen Arbeitsnamen hatte und nun ist dieser Arbeitsname zu einer „Marke“ geworden? Sind Ihre Produkte gar an einer bestimmten „Handschrift“ ihres Herstellers erkennbar? Dann ist es höchste Zeit, dass Sie Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung durch eine Marke schützen lassen.
Der Markenschutz gilt nicht nur für die Verwendung von identischen Marken, sondern bereits eine Annäherung durch eine ähnliche Markennutzung können Sie Anderen verbieten. Eine Marke schützt Ihren Ruf und hält Sie frei von Nachahmern im Markt.
Sie können Ihre Marke auf der Ware selbst anbringen, auf Verpackungen, in Rechnungen darauf hinweisen und in Ihrer Werbung platziern. Nutzen Sie Ihre Dienstleistungsmarke durch Marken auf Ihrer Dienstkleidung und zeigen Sie Ihre Marke in zeitlicher und räumlicher Nähe zu Ihrer Dienstleistung.
Häufig wird der Wert eines Unternehmens alleine durch den Wert der Marke verkauft. Die Marke eint sämtliche Marketing-Ausgaben, Werbung und Aktionen zum Bekanntmachen Ihrer Produkte und Ihrer Dienstleistungen.
Lassen Sie sich durch uns beraten, welche Art der Markenanmeldung für Sie oder für Ihr Unternehmen passt. Erfahren Sie hier, was Sie beachten müssen, wenn Sie eine Marke anmelden.

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Beratung vor Ort

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Wir stehen Ihnen jederzeit und gerne zur Verfügung

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